Die AGB sind Bestandteil von Verträgen und Vereinbarungen betreffend Aufstellung und Betrieb, Vermietung und Verkauf von Automaten, Verkauf und Lieferung von Waren durch die GRANIE Handels- und Dienstleistungs GmbH (in Folge GRANIE). Die AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der GRANIE.
Angebote
Die Geschäftsanschrift lautet: Hahngasse 14, 1090 Wien. Das Warenangebot der Firma GRANIE Handels- und Dienstleistungs GmbH umfasst derzeit Automaten, Ersatzteile und Füllstoffe.
Vertragsverhältnis
Schriftliche Mitteilungen des Kunden gelten als Angebot zum Vertragsabschluss. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung oder sonstiger Angebote an seine Vertragserklärung für die Dauer von zumindest zwei Monaten gebunden. Die Frist beginnt mit Zugang des Angebotes an GRANIE. Das Angebot kann seitens GRANIE ausdrücklich oder konkludent angenommen werden, wobei eine konkludente Annahme durch Versendung der bestellten Ware bzw. Aufstellung von Automaten vorliegt. Mitarbeiter der GRANIE sind nicht berechtigt, mit Kunden von diesen AGB abweichende Vereinbarungen mündlich oder schriftlich zu treffen. Angebote von GRANIE erfolgen schriftlich, mündliche Vereinbarungen können seitens der Geschäftsführung von GRANIE mit dem Kunden ebenso geschlossen werden. Der Kunde kann Angebote schriftlich bzw. mündlich gegenüber der Geschäftsführung von GRANIE annehmen. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sie verlängert sich angemessen, wenn GRANIE selbst nicht bzw. nicht rechtzeitig von seinen Lieferanten beliefert wird, bei höherer Gewalt, Arbeitsunfällen, Streik, sowie bei sonstiger nicht von GRANIE beeinflussbarer Faktoren. Angebote von GRANIE sind, wenn nicht gesondert ausgewiesen, immer exkl. der gesetzlichen USt.
Preise & Gefahrenübergang
Alle von GRANIE genannte Preise sind freibleibend und unverbindlich. Erhöhungen können insbesondere bei Eintreten von durch GRANIE nicht beeinflussbarer Faktoren wie Steigerungen der allgemeinen Teuerungsraten, höheren Energiekosten, gestiegenen Einkaufspreisen usw. erfolgen.
Waren wie Füllstoffe und Automaten werden an vom Kunden bekannt gegebene Zustelladresse(n) geliefert. Gefahr und Zufall gehen mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten bzw. eigenem Fuhrpark.
Fälligkeit & Eigentumsvorbehalt
Bei Verkauf, Vermietung und portionsweiser Verrechnung von Waren tritt die Fälligkeit des vereinbarten Preises im Zeitpunkt der Rechnungslegung ein, außer es wurde anderes vereinbart. Das Entgelt ist ohne Abzüge auf ein von GRANIE genanntes Konto zur Überweisung zu bringen. Allfällige mit der Bezahlung verbundene Bankspesen hat der Kunde zu tragen. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist GRANIE berechtigt, Verzugszinsen idH von 5 % zu verrechnen. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche der GRANIE verbleibt die Ware im Eigentum der GRANIE.
Datenschutz & Einwilligung des Kunden
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden und erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten und Informationen zur Kontoverbindung für Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag erhoben, übermittelt, verarbeitet und verwendet werden. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten automationsunterstützt den Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellt werden.
Gewährleistung / Schadenersatz
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass GRANIE im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen eines Anspruches aus dem Titel der Gewährleistung / Schadenersatz vorerst zur Verbesserung in Form des Austausches, Ersatzes des Fehlenden und Reparatur berechtigt ist. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer im Einzelfall festzulegenden angemessenen Verbesserungsfrist, kann der Kunde einen Preisminderungsanspruch geltend machen. Mangelhafte Ware ist vom Kunden unverzüglich an GRANIE zurückzusenden. GRANIE haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne und haftet überdies nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einvernehmlich und ausdrücklich wird die Haftung bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistung wird mit einem Monat ab Ablieferung der Ware vereinbart. Bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistung und Schadenersatzes ist der Kunde verpflichtet die Ware gemäß den Bestimmungen des HGB bei Ablieferung zu prüfen und allfällige Mängel / Schäden entsprechend zu beanstanden. Für gebrauchte Geräte wird keine Haftung für Gewährleistung oder Schadenersatz übernommen. Nimmt der Käufer die kaufgegenständliche Ware nicht ab, ist GRANIE berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 25% des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwandersatz zu verlangen, wobei das Recht vorbehalten bleibt höhere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Allgemeines
Die Vertragsparteien vereinbaren für alle Streitigkeiten die Anwendung österreichischen Rechts, Gerichtsstandort ist Wien. Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren den Bestand des Vertrages nicht. Die als unwirksam aufgehobene oder nichtige Bestimmung des Vertrages soll durch eine den wirtschaftlichen Intentionen am nächsten kommenden Bestimmung ersetzt werden.